Dauergrabpflege

Die Gründe für die Beauftragung einer Dauergrabpflege sind vielfältig und reichen vom eigenen Alter oder Zeitmangel bis hin zu Aspekten wie einem Arbeitsplatzwechsel oder dem Umzug in eine andere Stadt.

Als Ihr erfahrener Friedhofgärtner können wir Ihnen auch die Sorge um die Grabstätte nehmen, die sie vielleicht jahrelang liebevoll gepflegt haben, und diese Tätigkeiten jetzt nicht mehr selbst bewältigen können.

In einem Dauergrabpflege-Vertrag werden über einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren bis zum Ende der Ruhefrist eine permanente, garantierte Grabpflege sowie die Pflegeleistungen wie z.B. regelmäßiger Blumenschmuck vereinbart.

Eine solche Vereinbarung bietet Ihnen den Vorteil, dass in diesem Zeitraum auch keine Preissteigerungen auf Sie zukommen. Die Beschäftigung mir den jährlichen Abrechnungen entfällt für Sie ebenfalls.

Festgelegt werden neben den Pflegeleistungen auch die Dauer der Grabpflege sowie die dafür anfallenden Kosten. Der entsprechende Geldbetrag wird von Ihrer Treuhandstelle oder der Genossenschaft der Friedhofsgärtner für die Dauerpflege sicher angelegt und verwaltet.

Dabei bestimmen Sie, wie intensiv wir uns um Ihr Grab kümmern sollen: Unser Leistungsspektrum reicht vom Gießen und Düngen des Grabes über das Säubern und die Unkrautbeseitigung bis hin zum Formschnitt Ihrer Pflanzen.

Die Pflegestufen der Genossenschaft der Friedhofsgärtner e.G.:

Stufe 1

Gärtnerische Unterhaltung der Begrünung (Säubern und Abräumen der Grabflächen; Freihalten von Unkraut; Schnitt der Pflanzen nach fachlichen Gesichtspunkten; Begießen und Düngen soweit ortüblich und fachlich erforderlich).

Stufe 2

Gärtnerische Unterhaltung der Begrünung mit zweimaliger Blumenbepflanzung (Stiefmütterchen, Begonien).

Stufe 3

Gärtnerische Unterhaltung der Begrünung mit dreimaliger Blumenbepflanzung (Stiefmütterchen, Begonien, Herbstastern oder dergleichen).

Stufe 4

Gärtnerische Unterhaltung der Begrünung mit dreimaliger Blumenbepflanzung (Stiefmütterchen, Begonien, dritte Bepflanzung mit Erikenbeet.

Stufe 5

Gärtnerische Unterhaltung der Begrünung mit viermaliger Blumenbepflanzung (Stiefmütterchen, Begonien, Eriken und eine zusätzliche Bepflanzung nach Wunsch). Auf Wunsch kann eine Winterabdeckung mit Fichte oder Tanne gesondert gegen Berechnung vereinbart werden.

Wir sind Mitglied in der Genossenschaft der Friedhofsgärtner e.G Frankfurt am Main sowie überprüfter Fachbetrieb